Kein Grad weiter - Anpassung der Tagebauplanung im Rheinischen Braunkohlerevier zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze: Im Auftrag von Alle Dörfer bleiben (Kib e.V.)

    • Politikberatung kompakt 169, Berlin.
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    Typ:

    Evaluation

    veröffentlicht:

    11.06.2021

    Author(s) - alphabetically sorted:

    Herpich, P.; Kemfert, C.; Oei, Pao-Yu; Rieve, C.; Von Hirschhausen, C.

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    Um ein auf Deutschland heruntergerechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, welches einer
    Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,5°C mit einer Einhaltungswahrscheinlichkeit von 50 % entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2021 noch maximal 200 Millionen Tonnen Braunkohle für die Kohleverstromung und -veredelung gefördert werden. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sowie der RWE sehen eine
    Fortführung der Kohleverstromung bis 2038 vor, wofür gemäß RWE 780 Millionen Tonnen
    Braunkohle aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II benötigt werden. Für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele müssen daher zusätzliche Tagebauverkleinerungen berechnet werden, die sich aus den notwendigen früheren Kraftwerksstilllegungen ergeben.
    Diese Studie berechnet die Gesamtmenge Braunkohle, die – bei Erhalt des Hambacher Waldes
    und der Garzweiler Dörfer inklusive Lützerath – noch maximal aus dem Tagebaukomplex Hambach und Garzweiler gewonnen werden kann . Dieser Vorrat liegt Anfang 2021 bei etwa
    230 Millionen Tonnen. Bei entsprechender frühzeitiger Drosselung der Produktion benötigt
    ein Kohleausstiegspfad im Tagebaukomplex Hambach und Garzweiler bis zum Jahr 2028
    noch maximal 200 Millionen Tonnen. Dieser Kohleausstiegspfad im Einklang mit dem 1,5°
    Budget gewährleistet auch den Erhalt der Garzweiler Dörfer.
    Weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht besteht eine Notwendigkeit für einen kompletten Aufschluss des Tagebaufeldes Garzweiler II. Im Gegenteil, die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert und machen daher nach § 30 Landesplanungsgesetz eine neue Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier zwingend notwendig. Diese muss eine zukünftige (absehbare) Entwicklung bereits
    heute antizipieren, um für die von Umsiedlung bedrohten Menschen in den Dörfern genauso
    wie für RWE solide Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen zu schaffen. Da in den nächsten Jahren noch weitere Verschärfungen der deutschen und europäischen Klimaschutzziele, u.a. durch die in Teilen erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz, absehbar sind, wäre eine flexible Leitentscheidung zu begrüßen, die in regelmäßigen Abständen weitere Verkleinerungen der Tagebaumengen prüft.

     

Veröffentlichungsjahr: 
2021