Der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II im rheinischen Braunkohlerevier muss
gegenüber den Planungen der Leitentscheidung und des Revierkonzepts deutlich
verkleinert werden. Diese Kurzstudie setzt sich mit dem anzupassenden Abbaubereich
im Falle eines Kohleausstiegs im Jahr 2030 im Hinblick auf die Notwendigkeit der
Inanspruchnahme des Dorfes Lützerath auseinander.
Dabei setzt das im Koalitionsvertrag angestrebte Enddatum der Kohleverstromung 2030
den Rahmen für die Berechnungen der bis dahin maximal anzunehmenden
Kohlefördermengen. So werden bei einer durchschnittlich gleichbleibenden Förderung
im Tagebau Garzweiler II wie im Jahr 2020 von ca. 19 Mio. t (Statistik der Kohlenwirtschaft
e. V. 2021) ab Beginn des Jahrs 2021 bis Ende 2030 noch maximal ca. 190 Mio. t Braunkohle
gefördert, die in den Kraftwerken der RWE AG eingesetzt werden können.
Auf Grundlage dieser Fördermengen ist somit eine konservative Abschätzung über die
Größe eines Abbaubereichs möglich, der für die Braunkohlegewinnung bis 2030 maximal
noch in Anspruch genommen werden könnte. Es wird ein angepasster Abbaubereich
entworfen, der den Erhalt aller Dörfer und Höfe am Tagebau Garzweiler II inklusive
Lützerath gewährleistet. Für den entworfenen Abbaubereich ergibt sich ein Vorrat von
mindestens 210 Mio. t Braunkohle zu Beginn 2021. Der Abbaubereich enthält somit einen
größeren Vorrat gegenüber der bis Ende 2030 maximal anzunehmenden Fördermenge
von 190 Mio. t Braunkohle. Die mit diesem Vorrat und dieser Fördermenge verbundenen
CO2 Emissionen übersteigen das 1,5-Grad-kompatible Budget des Tagebaus um etwa das
Dreifache.
Durch eine Weiterentwicklung des südlichen Tagebaubereiches und die ausschließliche
Inanspruchnahme des bereits devastierten Ortes Immerath, können alle anderen
Ortschaften und Höfe verschont bleiben. Die Abbauführung wird durch die
betriebsbegleitende Stilllegung des nördlichen Tagebaubereiches möglich.
Ein an den Kohleausstieg 2030 angepasstes Abbaugebiet am Tagebau Garzweiler II
sichert den Erhalt von Lützerath. Es gibt weder eine energiewirtschaftliche
Notwendigkeit noch eine klimapolitische Rechtfertigung für die Inanspruchnahme noch
bewohnter Dörfer am Tagebau Garzweiler II.