Garzweiler II: Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus: Im Auftrag von Greenpeace e.V.

    • Politikberatung kompakt 150, Berlin.
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    Typ:

    Gutachten

    veröffentlicht:

    05.2020

    Autor(en) - alphabetisch sortiert:

    Braunger, I.; Kemfert, C.; Oei, Pao-Yu; Rieve, C.; Von Hirschhausen, C.

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    Nationale und internationale Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik haben die Rahmen-
    bedingungen des Kohleausstiegs tiefgreifend verändert und erfordern somit auch eine ent-
    sprechende Anpassung der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen.
    Um ein auf Deutschland heruntergerechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, welches einer
    Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75° C entspricht, dürfen aus den Tage-
    bauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2020 nur noch maximal 280 Millionen Tonnen
    Braunkohle gefördert werden. Dies entspricht einem Kohleausstieg Mitte der 2020er oder –
    bei entsprechender frühzeitiger Drosselung der Produktion – bis zum Jahr 2030. Die aktuellen
    Pläne der Bundesregierung sowie der RWE sehen eine Fortführung der Kohleverstromung bis
    2038 vor. Daraus resultieren 630 Millionen Tonnen benötigte Braunkohle – ein Vielfaches
    mehr als für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaschutzziele zulässig ist.
    Die Gesamtmenge Braunkohle, die – ohne weitere Umsiedlungen und bei Erhalt des Hamba-
    cher Waldes – im rheinischen Braunkohlerevier gewonnen werden kann, liegt zwischen 197
    und 418 Millionen Tonnen im Tagebau Hambach und zwischen 258 und 383 Millionen Tonnen
    im Tagebau Garzweiler II. Die unterschiedlichen Mengen ergeben sich aus dem angelegten
    Böschungswinkel. Bei einem steileren Winkel (von 1:3) verdoppeln sich die Fördermengen im
    Vergleich zu einem flacheren Winkel (von 1:5).
    Weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht gibt es eine Notwendig-
    keit für einen kompletten Aufschluss der Tagebaufelder entsprechend der überholten Leiten-
    tscheidung von 2016. Im Gegenteil, die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben
    sich grundlegend geändert und machen daher nach § 30 Landesplanungsgesetz eine neue Lei-
    tentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier zwingend notwendig. Diese muss eine zu-
    künftige (absehbare) Entwicklung bereits heute antizipieren, um für die von Umsiedlung be-
    drohten Menschen in den Dörfern genauso wie für RWE solide Rahmenbedingungen und Pla-
    nungsgrundlagen zu schaffen. Da in den nächsten Jahren noch weitere Verschärfungen der
    deutschen Klimaschutzziele, u.a. durch ambitioniertere EU Klimaziele, absehbar sind, wäre
    eine flexible Leitentscheidung zu begrüßen, die in regelmäßigen Abständen weitere Verklei-
    nerungen der Tagebaumengen prüft.

Veröffentlichungsjahr: 
2020