Kein Grad weiter - Anpassung der Tagebauplanung im Rheinischen Braunkohlerevier zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze: Im Auftrag von Alle Dörfer bleiben (Kib e.V.)

    • Politikberatung kompakt 169, Berlin.
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    Typ:

    Gutachten

    veröffentlicht:

    11.06.2021

    Autor(en) - alphabetisch sortiert:

    Herpich, P.; Kemfert, C.; Oei, Pao-Yu; Rieve, C.; Von Hirschhausen, C.

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    Um ein auf Deutschland heruntergerechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, welches einer
    Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,5°C mit einer Einhaltungswahrscheinlich-
    keit von 50 % entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar
    2021 noch maximal 200 Millionen Tonnen Braunkohle für die Kohleverstromung und -vere-
    delung gefördert werden. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sowie der RWE sehen eine
    Fortführung der Kohleverstromung bis 2038 vor, wofür gemäß RWE 780 Millionen Tonnen
    Braunkohle aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II benötigt werden. Für die Einhal-
    tung der international vereinbarten Klimaschutzziele müssen daher zusätzliche Tagebauver-
    kleinerungen berechnet werden, die sich aus den notwendigen früheren Kraftwerksstilllegun-
    gen ergeben.
    Diese Studie berechnet die Gesamtmenge Braunkohle, die – bei Erhalt des Hambacher Waldes
    und der Garzweiler Dörfer inklusive Lützerath – noch maximal aus dem Tagebaukomplex Ham-
    bach und Garzweiler gewonnen werden kann . Dieser Vorrat liegt Anfang 2021 bei etwa
    230 Millionen Tonnen. Bei entsprechender frühzeitiger Drosselung der Produktion benötigt
    ein Kohleausstiegspfad im Tagebaukomplex Hambach und Garzweiler bis zum Jahr 2028
    noch maximal 200 Millionen Tonnen. Dieser Kohleausstiegspfad im Einklang mit dem 1,5°
    Budget gewährleistet auch den Erhalt der Garzweiler Dörfer.
    Weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht besteht eine Notwendig-
    keit für einen kompletten Aufschluss des Tagebaufeldes Garzweiler II. Im Gegenteil, die ener-
    giewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert und machen da-
    her nach § 30 Landesplanungsgesetz eine neue Leitentscheidung für das rheinische Braunkoh-
    lenrevier zwingend notwendig. Diese muss eine zukünftige (absehbare) Entwicklung bereits
    heute antizipieren, um für die von Umsiedlung bedrohten Menschen in den Dörfern genauso
    wie für RWE solide Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen zu schaffen. Da in den
    nächsten Jahren noch weitere Verschärfungen der deutschen und europäischen Klimaschutz-
    ziele, u.a. durch die in Teilen erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzge-
    setz, absehbar sind, wäre eine flexible Leitentscheidung zu begrüßen, die in regelmäßigen Ab-
    ständen weitere Verkleinerungen der Tagebaumengen prüft.

     

Veröffentlichungsjahr: 
2021